AGB

§ 1 –Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhauses Aux Pins Parasols (nachfolgend: „Vermieter“) an den Mieter (nachfolgend: „Mieter“).

§ 2 – Mietvertrag über Ferienhaus
1. Die Buchung des Ferienhauses kann schriftlich per E-Mail oder Buchungsformular erfolgen. Mit der schriftlichen versandten Anfrage bietet der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anfrage bezeichnete Ferienunterkunft an. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Vermieter dem Mieter schriftlich, per E-Mail die Buchung bestätigt.
2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage des Mieters ab, so liegt hierin ein neues Angebot der Vermieter auf Abschluss eines Mietvertrages. Dieser Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter dem geänderten Angebot zustimmt. Eine Zustimmung liegt vor, wenn der Mieter die geänderte Buchungsbestätigung wiederum bestätigt oder die Zahlung des Mietpreises oder eines Teils des Mietpreises als Vorauszahlung vornimmt.
3. Mit der Bestätigung der Buchung übersenden die Vermieter die Rechnung.

§ 3 – Preisangaben
1. Sämtliche Preisangaben der Vermieter auf der Internetseite verstehen sich inklusive Endreinigung, exklusive Kurtaxe.
2. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser, Strom und Wärmeversorgung.
3. Die Vermieter weist darauf hin, dass sie nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, die von dem Mieter an dem jeweils gebuchten Ferienort zu zahlende Kurtaxe zu vereinnahmen und an die berechtigte Gemeinde abzuführen.

§ 4 – Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung der Vermieter für den Mietzeitraum, ersichtlich aus den jeweiligen Webportalen, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung.

§ 5 – Mietzahlung
1. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mieter verpflichtet, 50 % des Mietpreises (nachfolgend: „Anzahlung“) auf das angegebene Konto der Vermieter oder auf einem der auf der Website der Vermieter angegebenen Zahlungswege an die Vermieter zu zahlen. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
2. Der Mieter ist verpflichtet, 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung den restlichen noch offenen gesamten Mietpreis sowie die Preise für die gesondert vereinbarten Nebenleistungen auf das in der Rechnung angegebene Konto der Vermieter zu zahlen.
3. Sofern der Mieter fällige Zahlungen nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet hat, so ist die Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
4. Der Mieter darf nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
5. Buchungen mit einer Frist von weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt werden nur wirksam, wenn Mietpreis inklusive der Preise für die vereinbarten Nebenleistungen zuvor an die Vermieter gezahlt worden sind.
6. Die Kaution beträgt €600 pro Buchung. Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden des Mietobjektes und am Inventar. Dabei werden gegebenenfalls durch den Kunden entstandene Schäden am Ferienobjekt verrechnet und in Abzug gebracht. Der Mieter erhält die Kaution bis spätestens 14 Tage nach Mietende zurück, sofern er das Ferienhaus im vereinbarten Zustand und ohne Schäden hinterlassen hat. Der Vermieter ist berechtigt etwaige Kosten in Abzug zu bringen und -sofern die Kaution nicht ausreicht – diese bei Bedarf zu erhöhen.

§ 6 –Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung
1. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
2. In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € (netto) in Rechnung stellen. Aufgrund hoher Brandgefahr ist das Rauchen nur auf Terrassen erlaubt.
3. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
4. Die Vermieter und Dienstleister (z.B. Concierge, Poolpersonal) haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Grundstück, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Vermieter wird dem Mieter die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
5. Die Ferienunterkunft wird nur für die Anzahl der Personen zur Verfügung gestellt, für die der Mieter die Ferienunterkunft gebucht hat. Will der Mieter nach Buchungsbestätigung durch die Vermieter weitere Personen mit in die Ferienunterkunft nehmen, so bedarf dies der Zustimmung der Vermieter. Die Vermieter sind berechtigt, ihre Zustimmung zu verweigern, wenn betriebliche Gründe dies rechtfertigen.
6. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe von €1000 fällig.

§ 7 – Reiserücktritt
1. Der Mieter kann jederzeit vor Bezug des Hauses vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen oder Bearbeitungsfehlern unter Angabe der Buchungsnummer die Rücktrittserklärung schriftlich vorzunehmen.
2. Sollte vor der Anreise storniert werden, werden Schadenersatzleistungen nach der folgenden Tabelle fällig:
Stornierung 6 bis 3 Monate vor Anreise: Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises: 25%
Stornierung 3 Monate bis 30 Tage vor Anreise: Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises: 50 %
Stornierung bis spätestens: 14 Tage vor Anreise
Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises: 75%
Stornierung bis spätestens: 7 Tage vor Anreise
Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises: 100%
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
3. Der Mieter darf nachweisen, dass der Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von dem Vermieter geforderten Pauschale. Gleichfalls bleibt es dem Vermieter unbenommen nachzuweisen, dass die durch den Mieter entstandenen Kosten höher sind als die unter Ziff. 2 angegebenen Pauschalbeträge. Für diesen Fall wird der höhere Betrag vom Mieter geschuldet.

§ 8 – Rücktritt Vermieter
1. Die Vermieter sind berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern der Mieter den Mietpreis noch nicht gezahlt hat. Die Stornierung einer Buchung erfolgt auf elektronischem Wege per E-Mail. Für diesen Fall entstehen dem Mieter keine Kosten.
2. Die Vermieter sind berechtigt, den Mietvertrag ohne Frist zu kündigen, wenn der Mieter sich in einer Weise vertragswidrig verhält, die eine Fortsetzung des Mietvertrages für die Vermieter unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere ein Verhalten des Mieters oder seiner Mitreisenden, gegenüber der Vermieter oder eine Belästigung der anliegenden Nachbarn.
3. Wird der Mietvertrag nach Abschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder aber die von dem Vermieter nicht verschuldete Unvermietbarkeit gehören, unvorhersehbar erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Übernahme der Ferienunterkunft erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, für bereits erbrachte Leistungen kann die Vermieter ein Entgelt verlangen.

§ 9 – Haftung
1. Die Haftung der Vermieter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
2. Für eingebrachte Sachen des Mieters haften die Vermieter nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.
3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

§ 9.1 – Poolnutzung
1. Die Benutzung des Pools (maximale Wassertiefe 1,80 m) und des gesamten Poolbereichs erfolgt auf eigene Verantwortung, es ist kein Bademeister vor Ort!
Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Pools/Poolbereichs für ihn, seine Familie und dessen Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder. Kinder und Nichtschwimmer dürfen sich nur mit geeigneten Schwimmhilfen und unter Aufsicht von Erwachsenen im Pool/Poolbereich aufhalten.
Der Vermieter schließt jegliche Haftung diesbezüglich aus.
Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und dessen Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt, den Pool und Poolbereich zu nutzen.

§ 10 – Übernahme des Ferienhauses
1. Das Ferienhaus steht dem Mieter am jeweiligen Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
2. Dem Mieter wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung folgendes mitgeteilt: Adresse, Infos zur Schlüsselübergabe und die Betreuung des Ferienhauses vor Ort. Die Vermieter sind berechtigt, die Schlüssel des Ferienhauses durch Dritte an den Mieter übergeben zu lassen, die Dritten dürfen keinerlei rechtsverbindliche Erklärungen für die Vermieter abgeben.
3. Der Mieter hat das Ferienhaus am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt, besenrein und müllfrei an die Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem der Mieter die Ferienunterkunft übernommen hat.

§ 11 – Gewährleistung/Schadensersatz
1. Das Ferienhaus wird so gebucht, wie es sich in der Objektbeschreibung auf der Internetseite darstellt.
2. Ein Recht auf Abtretung von Schadensersatz/Gewährleistungsansprüchen des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 12 – Sonstiges
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin, Deutschland.
2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.